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AGB - Allgemeine Beförderungsbedingungen


1. Fahrausweise

1.1 Fahrausweise aller Art sind bei Fahrtantritt an Bord zu lösen. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er einen gültigen Fahrausweis erhält und dass dieser vom Schiffspersonal entwertet wird.
1.2. Gruppen erhalten auf Wunsch einen Gruppenfahrschein.
1.3. Fahrausweise sind bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen.
1.4 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt.
1.5. Wer bei einer Nachprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, muss den vollen Fahrpreis nachlösen.

2. Fahrpreise

2.1. Die Fahrpreise sind der jeweils gültigen Preistafel zu entnehmen und in bar zu entrichten.
2.2. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos befördert. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.
2.3. Gruppen ab 20 Personen und Schulklassen in Begleitung eines Erziehers bzw. einer Aufsichtsperson erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Ermäßigung.
2.4. Ermäßigungen werden nur einmal gegeben. Personen mit mehreren Möglichkeiten erhalten jeweils die für sie günstigste Ermäßigung.
2.5. Abweichungen von den vorgeschriebenen Fahrpreisen bei Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder Veröffentlichung.

3. Fahrgelderstattung

3.1. Die Route der Hafenrundfahrt wird vom Kapitän festgelegt und kann von der ursprünglich vorgesehenen abweichen ohne Angabe von Gründen. Die Dauer der Fahrt kann geringfügig differieren, ebenso die Start- und Anlegezeiten.
3.2. Eine Rücknahme unbenutzter Fahrausweise kann nur dann erfolgen, wenn die vorgesehene Fahrt durch totalen Fahrtausfall nicht angetreten werden kann. Der Rücknahmeanspruch ist nur am gleichen Tage gültig.
3.3. Besteht jedoch die Möglichkeit auf ein anderes Schiff auszuweichen, ist die Rücknahme ausgeschlossen. Der Fahrgast nimmt in diesem Fall eine vertretbare Zeitverzögerung in Kauf (siehe Absatz Haftung).

4. Anmeldung / Buchung von Charterfahrten oder Gruppen

Die Anmeldung/Buchung kann persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung/Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze.

5. Rücktritt/Stornogebühren

5.1. Bestellte Leistungen können bis 6 Wochen vor dem Termin der gebuchten Fahrt kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornkosten für alle bestellten Leistungen an und zwar
ab 6 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 20%
ab 4 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 40%
ab 2 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 60%
ab 1 Woche vor dem gebuchten Reisetag 80%
am Reisetag oder bei Nichterscheinen ohne Absage 100%.
5.2. Stornierungen sind uns schriftlich oder per Fax mitzuteilen.

6. Verkehrsordnung

6.1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und des Schiffes so zu verhalten, wie es der Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Schiffes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
6.2. Das Schiffspersonal nimmt Hausrecht wahr, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
6.3. Dem Fahrgast stehen keinerlei Ansprüche auf die Belegung bestimmter Plätze oder Räumlichkeiten zu. Das Schiffspersonal ist befugt, Plätze oder Räumlichkeiten anzuweisen. Für Gruppen zugewiesene Plätze oder Räumlichkeiten dürfen nicht eingenommen werden.
6.4. Hunde werden kostenlos auf den Freidecks befördert, sofern die Wetterverhältnisse es zulassen. Sonst auch im Fahrgastraum. Sie sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten. Sie dürfen nicht auf Tischen und Sitzplätzen sitzen oder liegen. Es gibt keine Ausnahme bei so genannten Schoßhunden.
6.5. Fahrräder werden nicht befördert. Rollstühle und Kinderwagen nur soweit, wie es der Platz erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Gänge noch Ausstiege versperrt werden. Handgepäck darf Tische, Sitzplätze und Gänge nicht blockieren. Für größere Gepäckstücke besteht kein Beförderungsanspruch.
6.6. Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Erziehern bzw. den Begleitpersonen.
6.7. Fahrgästen ist insbesondere untersagt: an Bord zu laufen oder zu springen, auf den Sitzen zu knien oder zu stehen, Fenster, Türen oder Absperrungen eigenmächtig zu öffnen, Abfälle oder sonstige Gegenstände über Bord zu werfen, während des An- oder Ablegemanövers von Bord oder an Bord zu springen sowie Tonwiedergabegeräte und Tonrundfunkempfänger an Bord zu benutzen.
6.8. Angetrunkene bzw. betrunkene Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.9. Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die betrieblichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen oder gefährden, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ansprüche zustehen. Jeder angerichtete Schaden oder entwendete Gegenstände werden in Rechnung gestellt.

7. Fundsachen

An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn muss direkt mit dem Eigentümer der Fundsache ausgehandelt werden.

8. Haftung

8.1 Als Beförderungsunternehmen sind wir berechtigt, jederzeit (aus welchen Gründen auch immer) von unseren Fahrtzeiten abzuweichen, ohne dass dem Reisenden daraus Ansprüche jedweder Art erwachsen.
8.2. Darüber hinaus haften wir demzufolge auch dann nicht, wenn eine vorgesehene Fahrt (gleich welcher Art) ganz oder teilweise ausfällt bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff oder Verkehrsmittel nicht eingehalten wird.
8.3. Eine Haftung bei Schäden durch überhängende Teile jeder Art oder bei Brückendurchfahrten ist unsererseits ausgeschlossen.
8.4. Für Schäden der Fahrgäste haftet das Unternehmen und ihr Personal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der BRD bzw. des im Einzelfall übergeordneten Europäischen Gesetzes.
8.5. Vermögensschaden-Haftung wird wie 8.4. gesetzlich geregelt.
8.6. Gegenstände aus Absatz 6.4. und 6.5. an Bord unterliegen der alleinigen Verantwortung des Reisenden. Für Geld und Wertsachen ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.7. Alle Ansprüche gegen das Unternehmen und Ihr Personal erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort dem Schiffspersonal angezeigt wird.
8.8. Mit der Fahrscheinlösung erkennt der Fahrgast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an. Für Gruppen gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen bereits ab Anmeldung/Buchung gleich welcher Art. Änderungen und Zusätze unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen bleiben vorbehalten. Es gilt Deutsches Recht, ggf. in Einzelfällen Europäisches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: Juli 2011